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Wir arbeiten nach gesetzlichen Grundlagen

Unsere gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch insbesondere  (SGB VIII) & 8a. Dieser Paragraph beinhaltet  den Schutzauftrag. Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ist eine der wichtigsten und zugleich schwierigsten Aufgaben von Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter. Außerdem beinhaltet unsere Arbeitsweise noch folgende gesetzliche Grundlage, nach der wir unsere Arbeit ausrichten:

Die Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der frühkindlichen Bildung (Frühkindliche Bildungsverordnung – FrühKiBiVo M – V). Die Bildungskonzeption wiederum, ist die Grundlage für unsere Arbeit mit den Kindern für 0 bis 10 Jahren in Mecklenburg Vorpommern. Diese können die Eltern gerne bei uns einsehen.



Unsere komplette Arbeitsweise richtet sich nach den neuen gesetzlichen Gegebenheiten - die sogenannte Portfolioarbeit. Diese ist gesetzlich verankert und kann in einem persönlichem Gespräch gerne näher erläutert werden. 


Ziel von Portfolio ist es, die Kinder besser kennen zu lernen, ihre Schwachstellen und ihre besonderen Fähigkeiten heraus zu kristallisieren und dementsprechend zu arbeiten und sie zu fördern. Um  Portfolioarbeit  zu leisten ist es wichtig einen guten Kontakt zu den Eltern zu haben, sie ständig zu informieren und gut mit ihnen zusammen zu arbeiten. Dies erfolgt in den täglichen Gesprächen, wenn die Kinder gebracht oder geholt werden. Um ausführlicher mit den Eltern in Kontakt zu bleiben führen wir Elterngespräche durch und machen zweimal im Jahr eine Elternversammlung.

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